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Stand: 15. Oktober 2001, 13:00 / 14.10.01

Was wirklich zu tun ist

Unter den Umständen des Schocks vom 11. September 2001 das Richtige zu tun, muss auch unter dem Gesichtspunkt kompromisslos liberaler Rechtsstaat- lichkeit gut überlegt sein. Liberalismus verlangt ein ganzheitliches Konzept. Es geht nicht, nur ein “bisschen” liberal zu sein. Liberale wollen kein Vorgehen à la “Kopf ab”. Nun sollte das Pulver nicht jedesmal neu erfunden werden. In der FDP-Fraktion des Landtages NRW haben sich die MdL Grüll, Orth und Söffing mit dem Problem umfassend befasst und mit ”Balance halten” eine Diskus- sionsgrundlage formuliert auf die alle Liberalen stolz sein können. So wird Libe- raler Rechtsstaat wetterfest. Mit dem Ziel innerhalb des Liberalen Tagebu- ches homogene Sprache und Begriffe zu bieten, wird der bedeutende Text leicht überarbeitet und aufgrund völliger wertepolitischer Übereinstimmung hier mit Freude vollständig wiedergegeben.

B a l a n c e  h a l t e n

Liberale Rechtspolitik nach dem international organisierten Massenmord vom 11. .September 2001

ursprüngliche Fassung von Dr. Stefan Grüll MdL, Dr. Robert Orth MdL und Jan Söffing MdL

Mit dem feigen Angriff auf die Zwillingstürme des World Trade Centers ist nicht nur ein Symbol vernichtet worden, das zum Grab Tausender wehrloser Menschen geworden ist, vielmehr sind auch bei uns etliche Illusionen zerstört worden, die uns ein Leben in relativer Sicherheit vorgespielt haben. Nordrhein-Westfalen ein Ruheraum weltweit operierender Massenmörder - wer hätte dies bis vor wenigen Wochen für möglich gehalten? Die Sicherheitsbehörden des Landes offensichtlich jedenfalls nicht. Ohne konkrete Anhaltspunkte können sie, allen voran der Verfassungsschutz, allerdings auch keine Erkenntnisse gewinnen, die es ermöglichen, Anschläge rechtzeitig zu vereiteln. Müssen also alle Menschen präventiv unter Verdacht gestellt werden, um im großen Stil Informationen abschöpfen zu können? Ist das die neue, sicherheitspolitische Definition des “free flow of information”, also des horizontalen und vertikalen, des nationalen und internationalen Datenaustausches zwischen allen staatlichen Stellen, legitimiert allein durch den gemeinsamen Willen, organisierten Massenmord möglichst zu vermeiden? Dass sich damit das Konzept des demokratischen Rechtsstaates in letzter Konsequenz selbst ad absurdum führen würde, bedarf keiner weiteren Erörterung. Wehrhafte Demokraten werden um ihrer selbst Willen in der Rigorosität von Maßnahmen immer hinter der menschenverachtenden Brutalität organisierter Massenmörder zurückbleiben. Die Faszination der Freiheit, der Toleranz und der Achtung der Würde des Individuums ist die Stärke der Demokratie, nicht ihre Schwäche.

Ziel liberaler Rechtspolitik im Zeichen von organisiertem Massenmord ist die Stärkung der Wehrhaftigkeit demokratisch gesinnter Menschen, um diese Faszination zu erhalten. Wehrhaftigkeit unter Aufgabe dieser Faszination, hieße demokratische politische Praxis aufzugeben.

Inwieweit sich unsere Gesellschaft in Reaktion auf die Verbrechen des 11. September 2001 verän- dert, hängt somit ganz entscheidend von dem Instrumentarium ab, mit dem der Kampf gegen den organisierten Massenmord auch im Inneren geführt wird. Der derzeit zu beobachtende Wettlauf zwischen politischen Parteien, sich in immer weitergehenden Forderungen zu überbieten, verspricht in der kurzfristigen öffentlichen Wirkung möglicherweise einen Punktgewinn, bereits mittelfristig wird sich herausstellen, dass die Einschränkung freiheitsbegründender und freiheitssichernder Bürger- rechte durch die Verabschiedung neuer, strengerer Gesetze und den Abbau individueller Schutz- bzw. Abwehrrechte keine Garantie bietet, organisiertes Verbrechen zu verhindern. Schärfere Gesetze sind nicht automatisch ein Synonym für mehr Sicherheit, in jedem Fall bedeuten sie aber weniger individuelle Freiheit.

Aber auch denjenigen, die falsches Verständnis für die Täter über den Schutz Wehrloser stellen, treten wir ebenso konsequent entgegen.

Zielgenau wirkende Gesetze, die mit rechtsstaatlicher Kompromisslosigkeit gegen die Feinde der Freiheit im Inneren und von Außen angewandt werden – diese Maxime liegt dem liberalen rechts- staatlichen Trias zu Grunde, der auch die Antwort auf die Frage nach neuen Gesetzen gibt:

  1. Notwendig ist zunächst eine Überprüfung der Möglichkeiten, die den Sicherheitsorganen bereits heute zur Verfügung stehen. Es ist eine seit langen erhobene Forderung der FDP, Gesetze mit einem „Verfallsdatum“ zu versehen, d.h. nach einem vorher festgelegten Zeitraum die Regelungen auf Notwendigkeit und Wirksamkeit zu überprüfen. Nicht mehr notwendige Maßnahmen treten automatisch außer Kraft.
  2. Vollzugsdefizite bei der Anwendung bestehender Gesetze sind zu beseitigen.
  3. Die Prüfung, ob darüber hinaus weitergehender Handlungsbedarf des Gesetzgebers besteht, hat sich an den begründeten Anforderungen der Sicherheitsorgane zu orientieren, vor allem aber an der Balance, die es zu halten gilt zwischen dem Sicherheits- und dem Freiheitsbedürfnis einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft.

Natürlich hat der – nicht nur nordrhein-westfälische - Verfassungsschutz ein hohes Informationsbe- dürfnis, um durch frühzeitige Erkenntnisse unsere freiheitliche Gesellschaft vor organisiertem Massenmord möglichst weitgehend schützen zu können. Dazu muss der Dienst in die Lage versetzt werden, Informationen auch durch den weitreichenden Zugriff auf Daten zu gewinnen. Rechts- staatlich zwingend ist aber, dass Sammlung und Auswertung persönlicher Daten, die jeweils einen nicht unerheblichen Eingriff der zuständigen staatlichen Institutionen in die persönliche Privatheit darstellen, von einer starken parlamentarischen Kontrolle begleitet werden.

Sicherheit gewähren, Rechtsstaatlichkeit wahren

Um den bedrohlichen international organisierten Massenmord möglichst wirkungsvoll einzuschrän- ken, müssen neben gesetzlichen Neuregelungen, deren Wirksamkeit im einzelnen und deren Verhältnismäßigkeit hinsichtlich Nutzen und Eingriff in persönliche Freiheiten stets einer besonde- ren Prüfung bedarf, bereits vorhandene Möglichkeit konsequent genutzt und weiter ausgebaut werden.

Nutzung und Austausch von Datenbeständen

Sowohl Landes- als auch Bundesbehörden verfügen über eine Vielzahl von erhobenen Daten, die für sich genommen wenig Aussagekraft haben, in ihrer Summe aber weitreichende Rückschlüsse zulassen.

So muss neben einem vertikal Informationsaustausch zwischen Landes- und Bundesbehörden auch gewährleistet sein, dass Informationen zwischen den Landesbehörden – auch über die Landesgren- zen hinaus – fließen (horizontaler Informationsaustausch). Da international organisierter Massen- mord nicht vor Grenzen halt macht, muss die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden be- freundeter Staaten weiter intensiviert werden. Hierzu gehört auch der verstärkte Austausch von Gefährdungsanalysen und –bewertungen.

Bei der Eindämmung des organisierten Massenmordes kommt dem Informationsstand der Geheim- dienste sowie der Polizei einschließlich der Landeskriminalämter sowie des Bundeskriminalamtes entscheidende Bedeutung zu. Ebenso wenig wie dies zu einem ungehemmten, unkontrollierten und ggf. unnützen Datenaustausch führen soll, darf der Grundsatz „wer (fast) alles weiß, soll nicht alles dürfen; und wer (fast) alles darf, soll nicht alles wissen“ zum alle Reformen strangulierenden Selbstzweck erhoben werden. Da Sicherheit Voraussetzung für Freiheit ist, müssen die Nachrichten- dienste in die Lage versetzt werden, umfassende, den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit in Bund und Land dienende Informationen zu sammeln. Sicherheit vor Großverbrechen gewähren und Rechtstaatlichkeit wahren erfordert einerseits die Nachrichtendienste zu stärken, sie aber andererseits einer effektiven Kontrolle zu unterwerfen und ihren Aufgabenbereich sowohl personell als auch organisatorisch streng von demjenigen der Polizei zu trennen (so genanntes Trennungsgebot). Den Polizeibehörden, die keiner gesonderten parlamentarischen Kontrolle unterliegen, sind demgegenüber nur diejenigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie für eine effiziente Erledigung ihrer Tätigkeit benö- tigen. Eine mit weitreichenden Befugnissen versehene Geheimpolizei führt nicht zu einem Mehr an innerer Sicherheit.

Nachrichtendienste

Eine wirkungsvolle Eindämmung von internationale organisiertem Massenmord kann nur dann geleistet werden, wenn die einschlägigen Daten bei einer Stelle zusammengeführt und ausgewertet werden. Aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit und des gesetzlichen Auftrages ist der Verfassungs- schutz die für diese Aufgabe geeignetste Stelle, der damit umfassend gestärkt werden muss.

Verfassungsschutz und BND müssen neu ausgerichtet werden. Der Ost-/West-Konflikt hat sich über- lebt. Neben links- und rechtsradikalen Aktivitäten stellt internationales Bandenverbrechen heute die Hauptbedrohung für die offene Gesellschaft dar. Die Verbrechen am 11. September in New York und Washington haben gezeigt, dass der Bedrohung mit überwiegend hochtechnisierten Mitteln allein nicht begegnet werden kann. Der persönliche Kontakt und die persönliche Ansprache lässt sich nicht durch Technik ersetzen. Das elektronische Erfassen einer Unmenge von Daten suggeriert eine Scheinsicherheit. Erst eine vernünftige Auswertung jedoch bringt den gewünschten Erfolg. Das Einschleusen von V-Leuten und das Anwerben von Informanten muss ebenso verstärkt werden, wie der Mitarbeitstab durch geeignete Sprach- und Kulturkenntnissen. Es Bedarf seitens der Nachrich- tendienste einer umfassenden Analyse krimineller Aktivitäten und Rechtfertigungsstrategien, einschließlich der Erziehungs- und Rekrutierungsstrategien der international organisierten Banden- kriminalität.

Zum Schutz vor ausländischen Kriminellen in Deutschland können Regelanfragen beim Verfas- sungsschutz dann zusätzliche Erkenntnisse bringen, wenn es um die Bearbeitung von Einbürge- rungsanträgen durch die Ausländerbehörden geht. Verfassungsschutzämter verfügen über Erkennt- nisse darüber, ob Ausländer, die Deutsche werden wollen, durch kriminelle oder undemokratische Aktivitäten innerhalb der Bundesrepublik aufgefallen sind. Soweit es sich aber um die Auffälligkeit von Ausländern handelt, die zum ersten Mal nach Deutschland einreisen, wird der Verfassungs- schutz kaum über Informationen verfügen. Eine einseitige Anfrage beim Verfassungsschutz bringt keine neuen Erkenntnisse. Wichtig ist allerdings ein Informationsaustausch zwischen dem Bundes- sowie Landesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und dem jeweiligen Verfassungs- schutz. Soweit es um unmittelbare Erkenntnisse über Bandenkriminalität von Zuwanderern in deren Ländern geht, ist der Bundesnachrichtendienst, der für die Auslandsaufklärung zuständig ist, die richtige Stelle.

Vollzug

Ausländische Straftäter dürfen nicht vor oder kurz nach Strafantritt in ihr Heimatland abgeschoben werden. Sie müssen ihre Strafe ebenso wie jeder deutsche Staatsbürger verbüßen. Andernfalls würden sie aufgrund der offenen Grenzen sofort wieder eine Bedrohung darstellen.

Die Kontrolle des Außenkontaktes von ausländischen Strafgefangenen muss verbessert werden. Denn in großen Haftanstalten sehen sich die Vollzugsbediensteten häufig 40 bis 50 Nationen gegenüber, deren Sprache sie weder verstehen noch sprechen. Eine effektive Kontrolle, die über vereinzelte Stichproben hinausgeht, kann derzeit in der Praxis bei Außenkontakten – etwa der Gefangenenpost und Gefangenentelefonaten – nicht gewährleistet werden. Dieser Sicherheits- mangel ermöglicht es kriminellen Banden Strukturen aufzubauen, die sich jeglicher Kontrolle entziehen.

Justiz

Der Umfang organisierter Bandenkriminalität erfordert nicht nur eine Stärkung der Nachrichten- dienste und der Polizei sondern auch der Justiz. Die Staatsanwaltschaften werden künftig noch intensiver mit der Kontrolle von Finanztransaktionen und Gewinnabschöpfung befasst sein. Die Gerichte werden sich verstärkt mit der Genehmigung aber auch der Kontrolle der Maßnahmen der Sicherheitsinstitutionen gegen die Bandenkriminalität beschäftigen müssen.

Kontrolle statt Verweigerung

Von 1991 bis heute wurden im Bund wesentliche Neuregelungen im Straf- und Strafprozessrecht, in den Ländern wesentliche Neuregelungen in den Polizeigesetzen beschlossen. Es handelt sich hier- bei um über vierzig Verschärfungen der Gesetze im Interesse der sogenannten „Inneren Sicherheit“.

Dies geschah teilweise unter großen Bedenken der Liberalen. Zum Einen bestanden bei der FDP Bedenken gegenüber der Zweckmäßigkeit des Mittels, zum Anderen bestanden Bedenken wegen der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

Geht man noch weiter in die 70iger Jahre zurück, welche die 1. Welle der sogenannten „Antiterror- gesetze“ brachten, so stellt man heute fest, dass kaum eine einmal vorgenommene Gesetzesver- schärfung oder ein neues Instrument wieder rückgängig gemacht wurde. Das Instrumentarium der Strafverfolgungsbehörden und des Verfassungsschutzes wird also kontinuierlich ausgeweitet.

Aufgrund der organisierten Massenmorde in den Vereinigten Staaten werden der Verfassungsschutz und die Strafverfolgungsbehörden zukünftig die Grenzen der ihnen zugesprochenen Kompetenzen ausnutzen, um die Innere Sicherheit zu stärken und Fahndungserfolge zu erzielen.

Die Liberalen sagen ja zu einem starken Verfassungsschutz und starken Strafverfolgungsbehörden soweit sich deren Handeln im Rahmen der geltenden Gesetze bewegt und den Grundsätzen der Zweck- und Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen wird. Hierfür bedürfen wir einer stärkeren parla- mentarischen Kontrolle der Strafverfolgungs-Institutionen als bisher. Denn wir müssen das Konzept des Rechtsstaates gegen organisierte Kriminalität verteidigen; wir wollen es nicht aufgeben. Bereits vor den Ereignissen des 11. September 2001 war festzustellen, dass die Kontrolle der Behörden durch das Parlament Schwachstellen aufweist. Ihre Beseitigung ist nun um so dringlicher geworden.

Die Berichte der Regierungen an ihre Parlamente dürfen nicht länger als Alibiveranstaltungen durchgeführt werden, welche den Parlamentariern keine Erkenntnis anhand geben, die eine Erfolgs- oder Zweckmäßigkeitsprüfung erlauben. So ist es z. B. unbefriedigend, dass bei dem Einsatz von Telefonüberwachungen nicht nachgeprüft wird, ob diese auch zu einer Verurteilung des Beschul- digten wegen des erhobenen Tatvorwurfs geführt haben.

Periodischer Sicherheitsbericht

Der Verfassungsschutzbericht ist zu einem periodischen Sicherheitsbericht aufzuwerten. Diesen hat die Landesregierung gegenüber dem Parlament zu erstatten, um bei Veränderung der Sicherheits- lage etwaig notwendige Gesetzesänderungen zeitnah durchführen zu können.

Verfalldatum für Gesetze

Gesetzesänderungen, zur Verbesserung der so genannten Inneren Sicherheit sind mit einem Ver- fallsdatum zu versehen, um sicher zu stellen, dass auch nur die Maßnahmen, die erfolgreich ange- wendet wurden, dauerhaft zulässig sind. Anderenfalls werden Bürgerrechte schleichend immer weiter eingeschränkt, ohne dass dies zu mehr Sicherheit führt.

Parlamentarisches Kontrollgremium

Um die Tätigkeit der Strafverfolgungs- und der Verfassungsschutzbehörden wirksam in einer Ge- samtschau beurteilen zu können, ist ein parlamentarisches Kontrollgremium in Nordrhein-Westfalen zu schaffen, welches neben den bisherigen Aufgaben des Kontrollgremiums nach § 23 Verfassungs- schutzgesetz auch die Berichte der Landesregierung zu Telefonüberwachungen durch den Innen- und Justizbereich entgegen nimmt. Bei den Beratungen des parlamentarischen Kontrollgremiums ist die Landesdatenschutzbeauftragte hinzuzuziehen. Dem parlamentarischen Kontrollgremium sind Ermittlungsrechte entsprechend den Regelungen zu den Befugnissen des Petitionsausschusses einzuräumen. Somit wäre sichergestellt, dass die parlamentarische Kontrolle des Verfassungs- schutzes durch selbstständiges Ermittlungsrecht wirkungsvoll ist. Die G-10-Kommission ist aufzulö- sen. Ihre Zuständigkeiten sind an das neu zu schaffende parlamentarische Kontrollgremium zu übertragen. Das „Abhören“ des Email-Verkehrs ist dem Abhören von Telefonen gleichzusetzen, und in die Berichtspflicht an das parlamentarische Kontrollgremium einzubeziehen.

Stellung der Datenschutzbeauftragten

Die Stellung der Datenschutzbeauftragten ist zu stärken. Diese ist dem Parlament und nicht der Regierung zu unterstellen. In anderen Bundesländern ist sie disziplinär dem Landtagspräsidenten zugewiesen. Wir halten die neue Zuordnung für erforderlich, damit sie sowohl Personal- als auch Finanzhoheit bekommt. Ferner ist der Landesdatenschutzbeauftragten ein Rederecht im Parlament zuzubilligen und ihr zur wirksamen Durchsetzung von Verstößen gegen den Datenschutz („Habeas Data“) ein Klagerecht einzuräumen. Der bisherige Appellcharakter macht das Datenschutzrecht sanktionslos und ermuntert zu Übertretungen.

Eingriffe bedürfen gesetzlicher Grundlagen

Eingriffe der Staatsverwaltung in die Freiheitsrechte der Bürger bedürfen einer gesetzlichen Rege- lung. Nur so ist gewährleistet, dass das Parlament den Rahmen vorgibt und hinterher geprüft werden kann, ob die Institutionen der Staatsverwaltung den legislativen Auftrag einhalten. Bisher fehlen bei schwerwiegenden Eingriffen in die Freiheit der Bürger auf Landesebene insbesondere Gesetze zu: Anordnung und Bericht über Lauschangriff, Durchsuchungen bei Betreten des Gerichts, Führung und Rechtsfolgen der Dateien „Gewalttäter links“, „Gewalttäter rechts“, „Fußballrowdys“.

Akteneinsicht

Auch dem Bürger muss die Möglichkeit eingeräumt werden, staatliches Handeln, welches ihn be- trifft, zu kontrollieren. Die Unterzeichner halten daher daran fest, ein Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen zu verabschieden, welches dem Bürger im Rahmen des unter Geheimhal- tungsgesichtspunkten möglichen, das Recht einräumt, die über ihn geführten Akten einzusehen.

Beweisverwertung

Wenn die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden ausgedehnt werden, auf rechtmäßige Art und Weise zu Erkenntnissen zu gelangen, ist es auf der anderen Seite nicht hinnehmbar, wenn gesetzwidrig erlangte Beweismittel Eingang in Strafverfahren finden.

Düsseldorf, 9. Oktober 2001

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